18 schuldigte die Pistole in die Luft gehalten und einen Schuss abgegeben (pag. 212 Z. 72 ff.). Gemäss seinen Aussagen in der zweiten Einvernahme kamen zunächst jedoch nur die Ehefrau und der Schwager auf ihn zu, danach der Schwiegervater und schliesslich der Beschuldigte (pag. 219 f. Z. 150 ff.; ähnlich in der dritten Einvernahme: pag. 237 Z. 86 ff.). Auch nach diesen, späteren Aussagen ist demnach davon auszugehen, dass der Beschuldigte wieder zum Geschehen stiess, nachdem die Rangelei bereits begonnen hatte.