Zudem ist nicht nur schwer nachvollziehbar, dass die beiden sich nach unten begaben, um persönlich zur Polizei zu gehen, sondern bereits die Absicht, wegen diesem angeblichen Zwischenfall überhaupt Anzeige zu erstatten. Es wird aufgrund der entsprechenden Zeugenaussagen vielmehr davon ausgegangen, dass sich der Straf- und Zivilkläger 1, gefolgt von seiner Frau, direkt nach der Auseinandersetzung auf dem Balkon ausser sich und laut schreiend das Treppenhaus hinunter und auf den Vorplatz zur Familie des Beschuldigten begab und sicherlich nicht noch einmal zurück aufs Sofa ging, um Fussball zu schauen.