In der Folge befanden sich – soweit hier von Interesse – neben dem Privatkläger und der Privatklägerin auch die Ehefrau und der Schwager des Beschuldigten weiterhin auf dem Vorplatz. Dort kam es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen diesen Personen (Aussagen von T.________ in pag. 126 f., Z. 47-60, vgl. auch die Aussagen von W.________ in pag. 105, Z. 90 f. sowie auch von Y.________ in pag. 121, Z. 34-38, wobei davon auszugehen ist, dass dieser diesbezüglich den Beschuldigten und dessen Schwager verwechselte).