Diese Ausführungen bringen den Ursprung der hier zu beurteilenden Vorfälle gewissermassen auf den Punkt und lassen sich mit den, in diesbezüglich wesentlichen und übereinstimmenden Aussagen in Einklang bringen. So kam es nach den entsprechenden, insbesondere ersten Aussagen auf dem Vorplatz der Liegenschaften an der I.________ in H.________ zu einem zunächst verbalen Disput zwischen der Privatklägerin und der Ehefrau des Beschuldigten.