Es sei tätlich geworden. C.________ und E.________ hätten seine Frau angegriffen, geschlagen und an den Haaren gezogen. Die Polizei sei vor Ort gekommen. Sie hätten keine Anzeige erstattet, weil es geheissen habe, dann würde die Familie C.________ ebenfalls keine Anzeige erstatten (pag. 1208 Z. 39). Wie die Vorinstanz erachtet es auch die Kammer als erstellt, dass es diesen offenbar einschneidenden Zwischenfall im Januar 2018 gab und der Straf- und Zivilkläger 1 der Familie des Beschuldigten dabei mit einem Stein drohte.