Bezeichnend dafür ist auch das Schreiben des Beschuldigten und seiner Ehefrau an die Hausverwaltung mit beigelegter Unterschriftenliste diverser anderer Mietparteien, in dem sich die Unterzeichnenden über die Privatklägerschaft beschwerten (pag. 193 ff.). Auch an der Berufungsverhandlung kam der Beschuldigte auf diese Vorfälle zu sprechen und gab unter anderem an, der Straf- und Zivilkläger 1 habe sich schon im Januar [2018] nicht von der Überzahl der anderen Seite abhalten lassen und sei «mit einem verdammten Stein» auf sie «losgegangen» (pag. 1205 Z. 33 ff.). Es sei tätlich geworden.