14 Ganze hat sich beruhigt. Die V.________ haben dann der Polizei angerufen. Meiner Meinung nach gab es nach der verbalen Auseinandersetzung ein Gerangel wobei ich nicht mehr sagen kann ob geschlagen wurde oder nicht.») jedoch, dass der Privatkläger dem Beschuldigten resp. seiner Familie im Rahmen einer dieser Vorfälle mit dem Bewerfen von Steinen drohte.