- Der ebenfalls an der I.________ (Strasse) (Nr. .________) wohnhafte und am hier zu beurteilenden Vorfall auch nicht beteiligte T.________ erklärte bei seiner ersten Einvernahme auf die Frage, ob es zwischen den Parteien eine Vorgeschichte gebe, (aufgrund vom Hörensagen), dass die Privatklägerin einmal auf die Ehefrau des Beschuldigten losgegangen sei und an den Haaren gezogen habe. Man habe die Haarbüschel am Boden im Treppenhaus gesehen. Es habe auch immer wieder Krach gegeben wegen den Kindern, wegen Kleinigkeiten (pag. 127, Z. 93 ff.).