- Der Schwager des Beschuldigten machte anlässlich der (zweiten) Einvernahme ebenfalls Aussagen zu einem Vorfall im Januar 2018 (vgl. pag. 330, Z. 86 ff.). Bei einer weiteren (dritten) Einvernahme hielt er unter anderem fest, dass sie «extrem Angst» gehabt hätten, «dass er (C.________) zu allem bereit ist und nach dem ersten Vorfall hatten wir den Eindruck, dass er extrem hinterhältig ist. Wir registrierten ihn als grosse Gefahr» (pag. 348, Z. 283 ff.).