- Der Privatkläger gab (erst bei der Staatsanwaltschaft) auf Frage zum Kontakt mit der Familie A.________ vor dem Vorfall vom 2. Juni 2018 an, dass sie «immer miteinander Probleme» gehabt hätten, «weil die Kinder miteinander stritten» (pag. 235, Z. 37 f.). - Die Privatklägerin wiederum hielt anlässlich der dritten Einvernahme auf Frage fest, dass sie von der Frau «im Januar 2018 bereits einmal geschlagen» worden sei, es sei aber nicht so ein grosses Problem gewesen wie die Sache im Juni (pag. 278, Z. 362 ff.).