11.3.2 Vorgeschichte Auch in Bezug auf die Vorgeschichte werden zunächst die Erwägungen der Vorinstanz zitiert (pag. 1038 ff., S.15 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Neben den Angaben im Anzeigerapport («Polizeilich dokumentierte Vorgeschichte zwischen A.________s und C.________s» in pag. 26) bestehen diverse Aussagen, welche Angaben zur Verhältnis zwischen den beiden Familien und deren «Vorgeschichte» enthalten. Demnach kam es zwischen den beiden Familien bereits in der Zeit vor dem hier zu beurteilenden Vorfall mehrfach zu Auseinandersetzungen: