Der Privatkläger leidet nach eigenen Angaben seit über 20 Jahren an psychischen Problemen («ich habe Angst und bin aggressiv») und war vor dem Vorfall vom 2. Juni 2018 seit rund 20 Jahren in ärztlicher Behandlung (pag. 227, Z. 518-521). Gemäss seinen Aussagen in einem früheren Strafverfahren (im Jahre 2015) erschwert ihm die psychische Krankheit, seine Aggressivität zu steuern (pag. 641). Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gab er auf die Frage, in welchen Situationen er genau aggressiv werde, an, dass er einerseits jeweils verbal ein bisschen laut werde und das sei es dann auch.