Die Ehefrau des Beschuldigten hat einen Bruder, K.________ (Schwager des Beschuldigten), der am Abend der fraglichen Vorfälle bei seinen, ebenfalls an der I.________ (Strasse) (in der Liegenschaft Nummer .________) wohnhaften Eltern, L.________ (Schwiegervater des Beschuldigten) und Q.________, zu Besuch war (pag. 321, Z. 22 ff.; pag. 351, Z. 17 ff.; pag. 652 und 654). Zur Familie C.________