der Unglaubwürdigkeit der anderen Partei ausgegangen werden. Die einzelnen Aussagen der Beteiligten sind nachfolgend im jeweiligen Kontext und im Abgleich mit den restlichen Beweismitteln konkret zu analysieren. Die weiteren befragten Personen haben die Auseinandersetzung jeweils zu Teilen beobachtet. Ihre Aussagen werden nachfolgend in der Beweiswürdigung aufgegriffen, sofern sie sich zu den relevanten Punkten geäussert haben. 11.3 Hintergrund des Geschehens 11.3.1 Beteiligte Personen Für die Übersicht über die beteiligten Personen kann die Vorinstanz zitiert werden (pag.