Die Kammer übernimmt die Bezeichnungen, welche die Vorinstanz für die beteiligten Personen verwendet hat (Beschuldigter, Ehefrau, Schwager, Schwiegervater, Straf- und Zivilkläger 1, Straf- und Zivilklägerin 2). 11.2 Vorbemerkung zu den Aussagen der befragten Personen Wie der Zusammenstellung der Beweismittel entnommen werden kann, wurden im vorliegenden Verfahren zahlreiche Personen befragt – sowohl involvierte Familienmitglieder beider Parteien wie auch unbeteiligte Nachbarn.