In der Folge entstand eine Rangelei zwischen den drei genannten Personen. Der Beschuldigte sah die Rangelei zwischen seinen Verwandten und dem Privatkläger, ging zurück in seine Wohnung, behändigte die Pistole, lud sie und ging wieder nach draussen, wo er sich direkt zu dem immer noch in die Rangelei verwickelten Privatkläger hinbewegte und diesem, die Pistole in der rechten Hand haltend, mit dem Magazinboden der Pistole mindestens zweimal auf den (Hinter-) Kopf schlug, wodurch der Privatkläger zu Boden ging.