9 des Beschuldigten an, worauf sich die Ehefrau des Beschuldigten eingemischt hat. Der Privatkläger verliess seine Wohnung und ging auf den Vorplatz, in der Hand einen micro scooter haltend/schwingend. Auf dem Vorplatz kam es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen K.________, dem Schwager des Beschuldigten, und dem Privatkläger. Daraufhin kam L.________, der Schwiegervater des Beschuldigten, dazu und ging den Privatkläger tätlich an. In der Folge entstand eine Rangelei zwischen den drei genannten Personen.