I.1.1 und Ziff. I.1.2 der Anklageschrift): Die Familien des Beschuldigten und des Privatklägers hatten vor dem 02.06.2018 schon mehrmals Auseinandersetzungen verbaler Art. Auslöser waren dabei offenbar Streitigkeiten zwischen den Kindern der beiden Familien. Am 02.06.2018 brüllte der Privatkläger von seinem Balkon aus den Sohn