8 entscheid für die amtliche Rechtsvertretung durch Rechtsanwalt D.________ wurden allerdings nur die Eltern aufgeführt. Da im Urteil der Vorinstanz über die Anträge der Kinder entschieden wurde, sind sie im oberinstanzlichen Verfahren als Parteien aufzuführen, zumal sie eigenständig Berufung erhoben haben. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob sie sich rechtgültig als Straf- und Zivilkläger konstituiert haben und daher auf ihre Zivilforderung einzutreten ist. Entgegen den Vorbringen von Rechtsanwalt D.__