4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In ihrer Berufungserklärung beantragte die Privatklägerschaft, es sei in der Kinderund Jugendpraxis J.________ die Krankenakte der Straf- und Zivilklägerin 3 und des Straf- und Zivilklägers 4 zu edieren (pag. 1114). Der Beweisantrag wurde mit Verfügung vom 30. August 2022 gutgeheissen (pag. 1148). Die entsprechenden Berichte der Kinder- und Jugendpraxis J.________ datieren vom 13. resp. 20. Januar 2022 (pag. 1161 ff). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug, Leumundsbericht und Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 1177 ff.).