A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich mehrfach begangen am 02.06.2018 in H.________ z.N. von C.________ und E.________, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. II. 6 Die noch offenen Zivilklagen seien abzuweisen. III. Weiter seien die notwendigen Verfügungen von Amtes wegen zu treffen – dabei sei insbesondere