2. zur Leistung einer Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 8'000.00 nebst Zins von 5% seit dem 02.06.2018 an E.________; 3. zur Leistung einer Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 5000.00 nebst Zins von 5% seit dem 02.06.2018 an G.________; 4. zur Leistung einer Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 5'000.00 nebst Zins von 5% seit dem 02.06.2018 an F.________; 5. zur Bezahlung der Interventionskosten der Berufungsführenden im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren gemäss eingereichten Kostennoten. III.