1. Die beschlagnahmte Pistole .________ sei einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB). 2. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (Dakty, DNA) zu befinden. 3. Die Honorare der amtlichen Verteidiger sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 5 3.2 Anträge der Privatklägerschaft Die Anträge der Privatklägerschaft lauten (pag. 1226; Hervorhebungen im Original): I. A.________, vgt., sei schuldig zu erklären