1. C.________ und 2. E.________ und er sei in Anwendung von Art. 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 40, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 51 und 122 StGB sowie Art. 426 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen vorläufigen Festnahme von 1 Tag; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 2000.00 gemäss Art. 21 VKD). Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: