Die Berufungserklärungen sowie die Erklärung der Anschlussberufung wurden alle innert Frist eingereicht. Keine Partei hat Gründe für ein Nichteintreten auf eine der Berufungen oder auf die Anschlussberufung geltend gemacht (zur Legitimation der Straf- und Zivilklägerin 3 und des Straf- und Zivilklägers 4 siehe Ziff. 6 unten). 3. Anträge der Parteien 3.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellt oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 1224 f.; Hervorhebungen im Original): A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfach begangen am 2.6.2018 z.N. von