VII. Weiter wird verfügt: 1. Die beschlagnahmte Pistole .________ (.________) inkl. Waffenkoffer mit Schlüssel und Ersatzmagazin wird im Umfang eines allfälligen Verwertungserlöses unter Abzug der Verwertungskosten zur Deckung der vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten verwendet (Art. 267 Abs. 3 StPO).