Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (vgl. Ziffer III. hiernach), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6'050.00 und Auslagen von CHF 1'500.75, insgesamt bestimmt auf CHF 7'550.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7'050.75. III. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten] IV.