von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 02.06.2018, ca. 20:25 Uhr in H.________, zum Nachteil des Privatklägers C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten (vgl. Ziffer III. hiernach), bestehend aus Gebühren von CHF 6'050.00 und Auslagen von CHF 1'500.75, insgesamt bestimmt auf CHF 7'550.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern.