Dagegen, dass der Gesetzgeber hierbei nicht auch Gesundheitsvorschriften im Sinne gehabt haben könnte, wie die Verteidigung geltend macht, spricht die Botschaft zur Bahnreform 2 vom 23. Februar 2005 (BBl 2005 2415, S. 2498 ff.). Darin führte der Bundesrat aus, mit dem Sicherheitsdienst sollten die mit dem Betrieb eines öffentlichen Verkehrsmittels verbun-