Die öffentlichen Verkehrsbetriebe könnten und dürften die Arztzeugnisse nicht kontrollieren und somit auch nicht die Einhaltung der Covid-19-Verordnung prüfen. Insofern handle es sich um eine Gesetzeslücke, da die Covid-19-Verordnung nicht explizit festhalte, welche Organe zur Kontrolle der Arztzeugnisse berechtigt seien und welche nicht. Es dürfe sich folglich analog dem allgemeinen Strafrecht verhalten und es seien nur die Strafverfolgungsbehörden zuständig (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte).