Auch wenn dem Arztzeugnis keine eigentliche Diagnose entnehmbar sei, so würden mit dessen Vorlage an einen Sicherheitsmitarbeiter gleich mehrere medizinische Informationen preisgegeben: Erstens sei anhand des Ärztetitels weitgehend klar, in welchem medizinischen Bereich sich eine Person offenbar behandeln lasse oder Probleme aufweise und zweitens werde auch bekannt, bei welchem konkreten Arzt der Fahrgast in Behandlung stehe. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe könnten und dürften die Arztzeugnisse nicht kontrollieren und somit auch nicht die Einhaltung der Covid-19-Verordnung prüfen.