4 dern auch in Bezug auf ihre Handlungen. Hierzu brachte die Verteidigung namens der Beschuldigten erstmals vor, die Mitarbeiterin der Strafklägerin habe ihrer Mandantin noch auf dem Perron mitgeteilt, sie werde nach Ankunft der Polizei direkt Anzeige gegen sie erheben. De facto sei die Strafanzeige viel später erfolgt, nämlich erst nach dem Beschwerdeanruf des Vaters der Beschuldigten beim zuständigen Leiter. Gleichentags sei schliesslich die Strafanzeige eingereicht worden, quasi als Retour-Kutsche.