4. Anträge der Beschuldigten Rechtsanwältin B.________ stellte namens der Beschuldigten folgende Anträge (pag. 116): «1) Das Urteil vom 10. Dezember 2021 des Regionalgerichts Oberland, geführt unter der Verfahrensnummer PEN 21 418, sei vollumfänglich aufzuheben. 2) Die Berufungsführerin sei vollumfänglich freizusprechen. 3) Der Berufungsführerin sei für das obergerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 3'000.00 durch den Kanton Bern zu bezahlen. 2 4) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»