1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigte) mit Urteil vom 10. Dezember 2021 der Übertretung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST; SR 745.2) schuldig und verurteilte sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ein Tag) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'300.00 (pag. 53 f.).