3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwältin E.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung) - dem Bundesamt für Polizei (Dispositiv)