1. A.________ wird zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 4'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 29. Juni 2019 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt. 2. A.________ wird weiter zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 422.80 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt. 3. Für den Zivilpunkt werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden und keine Entschädigungen gesprochen. VI. Weiter wird verfügt: