Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 13'478.30. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Hauptverfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 12'119.15 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar für das erstinstanzliche Verfahren, ausmachend CHF 2'854.05, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).