__ wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb von verbotenen Waffen (Schmetterlingsmesser und Nunchaku) ohne Ausnahmebewilligung, festgestellt am 26. Juli 2019 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde, 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer verbotenen Waffe («Kubotan») ohne Ausnahmebewilligung, festgestellt am 26. Juli 2019 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.