Einschliesslich der MWST von 7.7% auf dem Betrag von CHF 4'154.60 (15.60 Stunden x CHF 250.00 + CHF 254.60), ausmachend CHF 319.90, ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF 4'474.50, welcher vom Beschuldigten zu tragen ist. Er hat der Straf- und Zivilklägerin demzufolge eine Entschädigung von CHF 4'474.50 für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren zu bezahlen. VIII. Verfügungen 23. Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gegeben hat, ihm sei egal, dass die beschlagnahmten Waffen zerstört würden, das störe ihn nicht (pag. 666 Z. 12 f.). Entspre-