Der von Rechtsanwältin E.________ mit Honorarnote vom 2. Dezember 2022 für das oberinstanzliche Verfahren geltend gemachte Aufwand von 15.85 Stunden à 250.00 sowie die ausgewiesenen Auslagen von gesamthaft CHF 254.60 sind nicht zu beanstanden (pag. 691 f.). Es erfolgt einzig eine Kürzung um 15 Minuten aufgrund der kürzeren Verhandlungsdauer, was ein Total von 15.60 Stunden ergibt. Einschliesslich der MWST von 7.7% auf dem Betrag von CHF 4'154.60 (15.60 Stunden x CHF 250.00 + CHF 254.60), ausmachend CHF 319.90, ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF 4'474.50, welcher vom Beschuldigten zu tragen ist.