Für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwältin B.________ mit Honorarnote vom 2. Dezember 2022 einen Aufwand von insgesamt 26.84 Stunden, ausmachend CHF 5'368.00, sowie Auslagen von CHF 261.04 geltend, gesamthaft inkl. Wegpauschale und MWST ergebend CHF 6'062.49 (pag. 694 ff.). Die Auslagen wurden dabei pauschal mit 3% des amtlichen Honorars berechnet. Zunächst ist die veranschlagte (geschätzte) Dauer der Berufungsverhandlung um 1.25 Stunden auf ihre effektive Dauer (3.75 Stunden) zu kürzen. Abgesehen davon erscheint der von Rechtsanwältin B.______