21. Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________ 21.1 Erste Instanz Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin B.________ wird die Entschädigung (inkl. Beschwerdeverfahren BK 19 343 und 19 416) wie bereits von der Vorinstanz und gestützt auf die Honorarnote vom 4. Oktober 2021 (pag. 457 f.) auf CHF 13'478.30 festgesetzt. 21.2 Obere Instanz Für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwältin B.___