Offenbar scheint der abrupte Kontaktabbruch zum Beschuldigten derzeit schwerer zu wiegen als der erlittene Eingriff (p. 432). Ob es zu allfälligen Langzeitfolgen kommen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Gerade bei Sexualdelikten mit Kindern könnte das Ausmass auch erst mit der Zeit realisiert werden. Das Verschulden des Beschuldigten war insgesamt relativ erheblich und innerhalb des Strafrahmens leicht bis mittelschwer.