584 f.): «Die Straf- und Zivilklägerin beantragte mit Zivilklage vom 21.01.2021, der Beschuldigte sei zu verurteilen, ihr eine Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, nicht aber unter CHF 8'000.00 zzgl. Zins zu 5 % p.a. seit dem 29.06.2019 zu bezahlen (p. 428). Die Höhe der Genugtuung begründete sie namentlich damit, dass ein besonderes Schutzbedürfnis des Opfers aufgrund seines jungen Alters sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis vorgelegen hätten, der Beschuldigte seine Vertrauensund Machtposition gegenüber dem besonders schutzbedürftigen, vorschulpflichtigen und sexuell