Die Straf- und Zivilklägerin legte, begleitet durch ihre Eltern, vier Mal den Weg F.________ (Ort)-W.________ (Ort)-F.________ (Ort) mit dem Auto zurück. Dabei resultierte eine Wegentschädigung von CHF 302.40 (8 x 54 km à CHF 0.70). Die Parkkosten beliefen sich auf CHF 40.00 (CHF 10.00/Tag). Die Straf- und Zivilklägerin verzeichnete im Nachgang zu den sexuellen Handlungen vom 28./29.06.2019 einen Schaden im Umfang von CHF 422.80. Im Zusammenhang mit den ärztlichen Konsultationen waren die Wegentschädigung und die Parkkosten erforderliche Aufwendungen.