40 eine Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin im Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche K.________ (Spital) statt und am 15.08.2019 erfolgte eine Nachkontrolle. Der Selbstbehalt dieser Konsultationen belief sich auf CHF 30.30 und CHF 30.20 (p. 435). An einem separaten Tag fanden ein Beratungsgespräch bei der Kinderschutzgruppe K.________ (Spital) sowie am 07.09.2019 die Videobefragung der Straf- und Zivilklägerin in Bern statt. Die Straf- und Zivilklägerin legte, begleitet durch ihre Eltern, vier Mal den Weg F.__