19. Subsumtion 19.1 Schadenersatz Die Vorinstanz hat betreffend Schadenersatz das Folgende erwogen (S. 55 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 583 f.): «Die Straf- und Zivilklägerin beantragte mit Zivilklage vom 21.01.2021, der Beschuldigte sei zu verurteilen, ihr Schadenersatz in der Höhe von CHF 422.80 zu bezahlen, unter Vorbehalt künftiger Geltendmachung weiteren Schadenersatzes (p. 428 ff.). Gestützt auf die unbestritten gebliebenen Ausführungen in der Zivilklage und die Akten ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: