17. Konkretes Strafmass Im Ergebnis wird der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie kumulativ zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt. Die Probezeit wird in beiden Fällen auf 2 Jahre festgesetzt. V. Tätigkeitsverbot