Der Beschuldigte nutzte dieses Vertrauensverhältnis und die Unreife der Straf- und Zivilklägerin gezielt aus, als er alleine mit ihr war, was besonders verwerflich ist und sich verschuldenserhöhend auswirkt. Jedoch ist zu bemerken, dass kein besonders enges Vertrauensverhältnis bzw. Abhängigkeitsverhältnis bestand und diesbezüglich auch deutlich schwerwiegendere Fälle denkbar sind (z.B. Missbrauch über längere Zeit im inneren Familienkreis). Erschwerend wirkt sich hingegen aus, dass der Beschuldigte den Vorfall verharmlosen und die Straf- und Zivilklägerin manipulieren wollte, indem er sein Sperma probierte und sagte, dass es nicht giftig sei.