In Bezug auf die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zu bemerken, dass zwischen dem Beschuldigten, dem Freund der Tante, und der Straf- und Zivilklägerin ein gewisses Vertrauensverhältnis bestand; die Straf- und Zivilklägerin nannte ihn «Uncle A.________». Der Beschuldigte nutzte dieses Vertrauensverhältnis und die Unreife der Straf- und Zivilklägerin gezielt aus, als er alleine mit ihr war, was besonders verwerflich ist und sich verschuldenserhöhend auswirkt.